Lieber mit dem
Immobilienverkauf
abwarten
Darauf sollten Eigentümer:innen in Innsbruck und Umgebung aktuell achten!
Marktupdate:
In Innsbruck stiegen 2022 die Immobilienpreise im Tirol-Vergleich am stärksten. Der Preisanstieg erfolgte allerdings vor allem im 1. und 2. Quartal des Jahres.
Insbesondere durch die restriktivere Kreditvergabe nach Einführung der neuen Leitlinien für Banken ab August 2022 legte der Immobilienmarkt eine satte Vollbremsung hin. In der Folge wurden in Tirol 2022 um 10,7 % weniger Immobilien verkauft als im Jahr zuvor. Typisch für die Entwicklung: In den letzten Monaten konnten sich Eigentümer:innen und Interessent:innen öfters preislich nicht einigen.
Tirol ist aber nach wie vor das Bundesland mit den dritthöchsten Wohnungspreisen in Österreich. Höher sind sie nur in Wien und Vorarlberg.
Wer mit dem Verkauf abwartet, wird in ein paar Monaten keine besseren Bedingungen vorfinden.
Angesichts der geschilderten Entwicklung fällt es manchen schwer, optimistisch zu bleiben. Doch schaut es wirklich so düster aus? Wir sagen/Ich sage klar: nein. Die Zeit enormer Preissteigerungen und der Goldgräberstimmung wie in den Jahren 2020 und 2021 ist zwar vorbei. Mit billigem Geld und einer geringen Inflation ist nach unserer Einschätzung auf längere Sicht nicht zu rechnen. Auch die Finanzierungsrichtlinien bleiben laut Finanzmarktaufsicht zumindest bis 2025 gültig.
Trotz erschwerter Marktbedingungen zum Bestpreis verkaufen!
Mit maximaler Sichtbarkeit und einer vernünftigen Vermarktungsstrategie für Ihr/dein Verkaufsobjekt lässt sich weiterhin ein angemessener, lukrativer Verkaufspreise erzielen. Schließlich bleibt Innsbruck und Umgebung eine der attraktivsten Wohngegenden in ganz Österreich.
Bemerkenswerte Fakten:
- 2022 wurden österreichweit 11 % weniger Immobilien verbüchert als 2021.
- Die Verkaufszahlen von Bauträger-Wohnungen sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr um über 16 % eingebrochen.
- Zinshaus-Transaktionen haben 2022 im Vorjahresvergleich um 76 % zugenommen.
- Die Banken haben in den letzten 8 Monaten um über 50 % weniger Wohnkredite vergeben
Das Bestellerprinzip tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft!
Laut Bestellerprinzip ist künftig bei Mietobjekten von dem/der Auftraggeber:in das Maklerhonorar zu bezahlen. In der Regel ist dies der Vermieter bzw. die Vermieterin. Somit sind Mieter:innen ab 1. Juli 2023 vom Maklerhonorar befreit, sofern sie nicht den/die Makler:in mit der Wohnungssuche bzw. Wohnungsvermittlung beauftragt haben. Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich bei Mietobjekten. Beim Eigentumswechsel, also Kauf und Verkauf, bleiben die Provisionskonditionen gleich.
Wichtig für Vermieter: Wer seine Rücklagen noch nicht angehoben hat, sollte das jetzt tun!
Seit Juli 2022 gilt eine Mindestdotierung der Rücklage von 90 Cent je Quadratmeter des Wohnungseigentumsobjektes. Mit der damaligen Erhöhung ist eine bessere Finanzierung von energetischen Sanierungen durch Rücklagen beabsichtigt, um die Klimaziele zu erreichen.
ACHTUNG! Die Rücklagen gehören zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten, dürfen also den Mietern nicht weiterverrechnet werden.
Mit besten Grüßen
Dein Immo Konrad